Neues aus dem Hause Schön
Der Finanzreferent schrieb eine Stunde vor der Urnenentwendung eine pikante Mail
„Hallo zusammen, das VG Ge hat soeben die Beanstandung der Beanstandung des Prorektors für Studium und Lehre aufgehoben! Damit gilt die Beanstandung des AStA-Vorsitzenden ab sofort uneingeschränkt und ist ohne Ermessensspielraum umzusetzen. Mit freundlichen Grüßen Boris Schön“, so der kurze Text einer pikanten E-Mail des Finanzreferenten Borislav Schön um 15:03 am 25.11.2011, eine knappe Stunde bevor der Referent für Öffentlichkeit eine Urne aus dem Wahlbüro im Hörsaalzentrum entwendete.
Das Leugnen des Jens E.
Dieses Schreiben des Finanzers ist nur eine weitere Ungereimtheit in der Verteidigungslinie des AStA-Vorsitzenden Jens Eißmann, welcher angeblich erst „zwei, drei Tage später“ von der Entwendung der Urne erfahren haben will. Weiter sagte er in einem Interview, dies sei „eine Aktion der Privatperson Jan Bauer“ gewesen. Dies ist insofern erstaunlich, als das der AStA auch die weiteren Verfahrenskosten, unter anderem auch die Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG), trägt, bei welcher es nur darum ging eine Rückgabe der Urne an den Wahlausschuss zu verhindern. Auch veröffentlichte der AStA im Nachgang zur Wahl keinerlei Verurteilung der Handlung der angeblichen Privatperson Jan Bauer. Erstaunlich ist in diesem Kontext auch, dass für die Entwendung der Urne Securitys des KKC eingesetzt wurden, wie auch ein Leihwagen, welchen der AStA finanziert und welcher weiterhin ausschließlich von Jan Bauer genutzt wird.
Eine Phalanx der Lügen
Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass vor der nächsten Sitzung des Studierendenparlaments, welche am 25.01.2012 im KKC, Essen, stattfinden wird, noch einige pikante Informationen an das Tageslicht treten können. Das OVG stellte im übrigen am gestrigen Tage fest, dass die Beanstandung, auf welcher Borislav Schön in seiner E-Mail rekurrierte, sowie eine weitere des AStA-Vorsitzenden und von Schön selbst, rechtswidrig seien. Dass die Wahl fortlaufen müsse hatten während der Wahlwoche schon das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und das OVG fest. Die Beanstandung des Vorsitzenden „ohne Ermessensspielraum“ durchzusetzen bedeutete also einen klaren Rechtsverstoß zu begehen – Schön forderte in seiner E-Mail dazu auf, der restliche AStA schwieg dazu.
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