Gericht bescheinigt AStA rechtswidriges Handeln
Urne muss binnen 24 Stunden an den Wahlausschuss zurückgehen
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am heutigen Tag dem Antrag des Wahlausschusses auf eine einstweilige Anordnung zugestimmt und festgelegt, dass die, von Jan Bauer aus einem Wahllokal entfernte, Urne binnen 24 Stunden an den Wahlausschuss übergeben werden muss. Auch stellte das Gericht fest, dass das Handeln Bauers rechtswidrig war. Die Anzeige der GHG wird somit neu befeuert. Auch steht der AStA-Vorsitzende Jens Eißmann damit in schlechtem Lichte. Gegenüber dem Spiegel hatte Bauer behauptet, Eißmann habe die rechtswidrigen Aktionen in Auftrag gegeben. Somit steht dieser im Verdacht, sich der Anstiftung zu einer Straftat nach §26 StGB schuldig gemacht zu haben..
Weitere negative Konsequenzen aus AStA-Verhalten vorerst abgewendet
Eine weitere negative Konsequenz des Tuns des Jan Bauer wurde vorerst abgewendet. So gab das Präsidium des Studierendenparlaments bekannt, dass es die Beitragsordnung der Studierendenschaft geändert habe. Jan Bauer, welcher auch für die Ticketverträge verantwortlich ist, wurde bereits zum 20.01.2011 über die neuen Ticketpreise informiert, hat es jedoch bis jetzt versäumt, einen entsprechenden Antrag zur Änderung der Beitragsordnung im Parlament einzubringen. Das Volumen dieser Gelder liegt bei ca. 1.500.000 €. Ob eine Änderung so einfach durch das Präsidium beschlossen werden kann ist jedoch fraglich, da diese zweier Lesungen bedarf und durch den langen Entscheidungszeitraum (11 Monate) auch keine kurzfristige Notsituation entstanden ist, sondern ein langwieriges Versagen des Jan Bauer vorliegt. Dass bei einem so wichtigen Thema, wie der Mobilität der Studierenden, so schludrig gearbeitet wurde, bestätigt die LinkeListe.SDS erneut in ihrer Ansicht, dass die aktuellen Referentinnen und Referenten des AStA schnellstmöglich aus ihren Ämtern entfernt werden müssen.
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